Mit dem Jahreswechsel gehen so einige Veränderungen einher. So auch im Straßenverkehr, dort müssen sich die Autofahrer auf neue Regelungen einstellen. Welche genau das sind, erklären wir im Überblick.
Das Jahr ist noch jung, da stehen schon die ersten Veränderungen an. Auch im Bereich Verkehr kommt auf die Autobesitzer die ein oder andere Neuregelung zu.
Rettungsgasse jetzt einheitlich
Seit Mitte Dezember schon gilt beispielsweise die neue Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse. Bislang kam es oft zu Verwirrungen, weil die Anzahl der Fahrbahn ausschlaggebend dafür war, wo genau eine Gasse gebildet werden musste. Nun gibt es eine einheitliche Regelung: die Rettungsgasse muss immer zwischen der Spur linksaußen und der Fahrbahn rechts daneben gebildet werden. Es gilt, eine solche Gasse auch bei stockendem Verkehr zu bilden und nicht erst, wenn Sanitäter oder Polizeiwagen hinter einem auftauchen.
Vieles wird teurer
Wer die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert, muss zudem mit höheren Strafen rechnen. In Zukunft soll auch das bloße Stehenbleiben und ‚gaffen‘ an einer Unfallstelle Folgen haben, Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und hohe Geldbußen drohen. Dabei sind diese Änderungen nicht die einzigen, die der Gesetzgeber vorsieht. Auch illegale Autorennen sollen in den kommenden Monaten verschärft geahndet werden. Bislang wurden diese nur als Ordnungswidrigkeit geahndet – im Laufe des Jahres soll die Teilnahme an solch illegalen Rennen jedoch als Straftat gelten.
Teurer wirds auch bei der Kfz-Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland erhöht sich die Gebühr zwischen 35 und knapp 55 Euro. Wer ein Motorrad besitzt sollte zudem beachten, dass ab Januar 2017 die neue Schadstoffnorm Euro 4 gilt. Neuzulassungen müssen diese Bedingungen erfüllen, ältere Modelle genießen jedoch Bestandsschutz.
Änderungen nicht nur für Autofahrer
Auch für Radfahrer gibt es einige Veränderungen im Straßenverkehr. So dürfen bestimmte Elektroräder in Zukunft auch Radwege benutzen und müssen nicht mehr auf die Straße ausweichen. Hierbei ist jedoch stets ein Hinweisschild zu beachten, ob die jeweiligen Radwege freigegeben sind. Außerdem gelten neue Ampelregeln für die Drahtesel: ab dem 1. Januar müssen Radfahrer den Ampeln des Autoverkehrs folgen, statt wie bislang den Fußgängerampeln.
Was sich in den kommenden Monaten sonst noch für Autofahrer ändern könnte, hat Rabea Schloz im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Alexander Hertel erklärt.