Schon in der Fahrschule haben es viele gehasst - und auch erfahrenen Autofahrern mach es noch manchmal Probleme: das Einparken. Doch nur, weil man es dann doch irgendwann in die Lücke geschafft hat, ist der Stress noch nicht zwangsläufig vorbei.
Für viele Fahrschüler ist es ein Graus, das erste Mal einzuparken. Und auch erfahrene Fahrer haben manchmal so ihre Probleme, wenn es ums Einparken geht – zahlreiche YouTube-Videos belegen das.
Doch nicht nur in der Praxis kann Parken kompliziert sein, auch die Theorie hat so ihre Tücken. Worauf muss man also achten, wenn man sein Auto am Straßenrand abstellt? Ein Überblick.
Nur mal eben Brötchen holen?
Zunächst einmal gilt: Parkende Autos dürfen den Verkehr nicht behindern. Kurz mal das Auto in zweiter Reihe abstellen ist somit verboten. Zwar gibt es Ausnahmen, allerdings gelten diese nur für kurzes Be- oder Entladen. Wer hierfür jedoch länger als drei Minuten benötigt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Auch das Einparken entgegen der Fahrtrichtung kann als Behinderung des Verkehrs angesehen werden – wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro rechnen. Doch selbstverständlich bestätigen auch hier die Ausnahmen die Regel: in Einbahnstraßen ist das Parken auf der linken Straßenseite zulässig, ebenso wenn auf der rechten Seite Straßenbahnschienen verlaufen.
Dauerhaftes Parken ist nicht immer erlaubt
Wer sein Auto über längere Zeit irgendwo abstellen möchte, sollte ebenfalls einige Dinge beachten. Zum einen sollte man kontrollieren, ob die Parkdauer nicht durch Regelungen begrenzt wird. Außerdem sollte man darauf gefasst sein, dass mobile Parkverbote aufgestellt werden können. Verbleibt das Auto auch drei Tage nach Errichtung der Zone in diesem Bereich, darf es abgeschleppt werden. Und auch abgekoppelte Wohnwagen dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand stehen. Maximal 14 Tagen dürfen die Wagen dort verweilen.
Zu guter Letzt sollte man berücksichtigen, dass man Parkplätze nicht reservieren darf. Es gilt: wer zu erst kommt, mahlt zu erst. Wer für einen Umzug oder Ähnliches einen festen Parkplatz benötigt, kann dies allerdings bei der Stadt beantragen. Auf eigene Faust etwas abzusperren kann mit einem Bußgeld geahndet werden.