Eigentlich erhebt BMW ja gar keine Bewegungsprofile. Dennoch war es ihnen nun möglich, eines als Beweisstück vor Gericht vorzulegen.
BMW bestreitet, Bewegungsprofile ihrer Fahrzeuge erstellen. Erstaunlicherweise hat der Autohersteller nun aber ebensolche Daten an ein Gericht weitergeleitet.
Dort dient das Bewegungsprofil als Beweis gegen einen jungen Mann, der in einem Carsharing-Wagen einen Radfahrer überfahren haben soll. Anhand der BMW-Daten soll ihm die Tat nun nachzuweisen sein. Demnach sind sowohl die Fahrstrecke und die Geschwindigkeit, aber auch die Außentemperatur und die Ortungsdaten des Mobiltelefons des Fahrers nachweisbar – obwohl BMW ja eigentlich gar keine Daten sammelt. Was nun also genau bei BMW erfasst wird, bleibt weiterhin im Dunkeln.
Quelle: spiegel.de