Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts aufgehoben und stärkt somit die Rechte der Käufer von Gebrauchtwagen.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechter von Gebrauchtwagen-Käufern gestärkt. Wenn die Herstellergarantie nach dem Kauf widerrufen wird, können die Neubesitzer die Rückabwicklung des Kaufs verlangen.
BGH hebt OLG auf
Der BGH sieht die Herstellergarantie als gewichtiges „Beschaffugsmerkmal“ an. Wenn sie frühzeitig ohne ein Verschulden des Käufers verfällt, sei dies ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit dem Urteil hebt der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des OLG München auf – dort hatten man zu Gunsten der Verkäufer entschieden. Geklagt hatte ein Käufer, der von seinem Händler den vollen Kaufpreis von 42.000 Euro zurückerstattet haben wollte. Ihm wurde die Herstellergarantie entzogen, weil Motorsteuergerät und Kilometerzähler unterschiedliche Laufleistungen anzeigten.
Quelle: welt.de