Schon mehrere Klagen sind wegen des Dieselskandals eingegangen: Autobesitzer wollen ihre Autos zurückgeben, die Verkäufer weigern sich. Bislang gaben die Gerichte den Autoverkäufern auch Recht - nun hat ein Richter das erste Mal anders entschieden.
Neun Mal hat ein Gericht bislang entschieden, ob Autobesitzer ein Recht darauf haben, ihren manipulierten Diesel zurückzugeben. Acht Mal wurde bislang zu Gunsten der Händler entschieden: da sie nichts für den Betrug können, sollten sie dadurch auch keinen Schaden haben. Autobesitzern sei es durchaus zuzumuten, auf die Umrüstung ihres Diesels zu warten.
Nun jedoch hat das Landgericht München anders geurteilt. In erster Instanz haben die Richter entschieden, dass der Autohändler das betroffene Auto zurücknehmen und alle Kosten erstatten muss. VW – Hauptakteur im Dieselskandal – hat jedoch angekündigt, gemeinsam mit dem Händler gegen das Urteil vorzugehen.
Quelle: sueddeutsche.de