Verkehrsminister Alexander Dobrindt will nach Berichten der Süddeutschen Zeitung die Straßenverkehrsordnung aktualisieren. Unter anderem soll es für Kommunen einfacher werden, auf gefährlichen Straßen die Geschwindigkeit zu drosseln.
Tempo 30 km/h: auf Hauptstraßen bislang selten durchsetzbar
In Wohngebieten sind verkehrsberuhigte Zonen mit Tempo 30 üblich, doch auf Hauptstraßen können Kommunen geringere Geschwindigkeiten nur schwer durchsetzen, solange die Straßen keine Unfallschwerpunkte sind. An Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten können niedrigere Geschwindigkeiten aber äußerst sinnvoll sein. Das Bundesverkehrsministerium will es den Kommunen laut Süddeutscher Zeitung nun erleichtern, solche Zonen auch an Hauptstraßen einzurichten.
Rettungsgasse ebenfalls reformiert
Die deutsche Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse ist missverständlich und wird oft falsch oder gar nicht umgesetzt. In Zukunft soll auf der Autobahn eine Gasse zwischen dem linken und dem Fahrstreifen rechts daneben freigemacht werden, um im Alltag unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden.
Darüberhinaus will es Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) laut Entwurf möglich machen, dass erwachsene Begleitpersonen gemeinsam mit Kindern auf dem Gehweg radfahren dürfen. Außerdem soll es zukünftig spezielle Schilder geben, um Radwege für E-Bikes freigeben zu können.
Über die geplanten Änderungen zu Tempo 30 und weiteren Änderungen der Straßenverkehrsordnung hat detektor.fm-Moderator Konrad Spremberg mit dem verkehrspolitischen Sprecher des Verkehrsclub Deutschland, Gerd Lottsiepen, gesprochen.