Weil ein Kunde seinen Mietwagen nicht rechtzeitig storniert hatte, hat sich eine Vermittlungsfirma geweigert, das Geld zurückzuerstatten. Ein Gericht hat nun geurteilt: Das ist nicht rechtens.

Mietwagenkäufer haben in bestimmten Fällen auch nach verspäteter Stornierung das Recht, ihr Geld zurückzufordern. | Foto: Dennis Yang | Titel: stupid rental car keys.. they give you TWO, but the keychain doesn’t come apart, so, um, what’s the point?/ Flickr.com | CC BY 2.0
Bei der Stornierung von Mietwagen gilt für gewöhnlich eine Frist. Nach Ablauf dieser Frist ist das Geld weg. Dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist, hat nun das Landgericht München entschieden.
Ausgangspunkt war der Fall eines Kunden, der über Auto Europe einen Mietwagen gebucht und bereits voll bezahlt hatte, aber das Datum verwechselt und zu spät seinen Wagen abholen wollte. Der Vermittler weigerte sich daraufhin, den Preis zurückzuerstatten, da dies nur bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich sei. Da der Vermittler den Wagen jedoch in der Zwischenzeit an einen anderen Kunden vermietet hatte, hatte er dennoch Einnahmen und hätte sie mit den vorher geleisteten Zahlungen des ursprünglichen Kunden verrechnen müssen.
Quelle: SPIEGEL Online