Bei einem Verkehrsunfall gibt es nicht nur Beulen am Blech, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen bei den Insassen. Wenn diese schuldlos sind, steht ihnen in jedem Fall ein Schmerzensgeld zu, die Höhe orientiert sich an der Schwere der Schädigungen.
Zahlen muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der ärztlichen Behandlung sowie der Arbeitsunfähigkeit und möglichen Folgeschäden. Wenn eine Person infolge eines Unfalls zum Pflegefall wird, kann ein Gericht neben den bis zu 500.000 Euro Schmerzensgeld eine lebenslange monatliche Rente anordnen.
Über die Zahlungen entscheiden in der Regel Gerichte
Lässt sich der Unfallverursacher nicht feststellen, gehen Geschädigte nicht automatisch leer aus. In vielen Fällen springt der Verein Verkehrsopferhilfe ein, der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer finanziert wird. Vorsicht ist geboten, wenn die gegnerische Versicherung einen schriftliche Abfindungsvereinbarung anbietet. Dann werden eventuelle spätere Folgekosten nicht mehr bezahlt.
Quelle: focus.de