Ein paar Sekunden nicht aufgepasst und es ist passiert: Der Blitzer ist aktiv geworden und meist schon nach wenigen Tagen flattert der diesbezügliche Bußgeldbescheid ins Haus. Oft passieren jedoch bei den Geschwindigkeitsmessungen Fehler, die dazu führen, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtens ist. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Messung falsch war, dann lohnt es sich auf jeden Fall, hier explizit Einspruch einzulegen, wobei die Fristeinhaltung von zwei Wochen nach der Zustellung keinesfalls überschritten werden darf. Der Einspruch selbst muss immer schriftlich auf dem Postwege erfolgen und benötigt die eigene Signatur. Eine E-Mail oder ein Telefonat reicht hier nicht aus! Am sinnvollsten ist es, den zu versendenden Brief gleich per Einwurf Einschreiben aufzugeben, sodass der Einspruch nachgewiesen werden kann.
Die zuständige Behörde wird den Einspruch überprüfen und unter Umständen stattgeben, wodurch der Bußgeldbescheid dann aufgehoben ist. Hält die Bußgeldbehörde den Bescheid für rechtmäßig, dann wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
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