06 Dezember 2010
Schneeverwehungen und Eisglätte machen es Autofahrern momentan schwer. Der Winterdienst schafft es nicht, allerorten und jederzeit für optimale Straßenverhältnisse zu sorgen. So sind Unfälle an der Tagesordnung. Wir fragten Rechtsanwalt Steffen Keyser, was zu beachten ist, wenn es gekracht hat.
Was sind Standard-Verhaltensregeln bei einem Unfall?
Den Unfallort absichern, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen. Gegebenenfalls die Polizei alarmieren. Bei Bagatellschäden wie beispielsweise leichten Blechschäden das Auto schnellstmöglich aus dem fließenden Verkehr nehmen, um keine Verkehrshindernisse zu produzieren.