29 September 2010
ADAC [Pressemappe]
München (ots) – Wer in einen Unfall verwickelt wird, hat kein Recht, der eigenen Versicherung zu verbieten, Schadensansprüche der Gegenseite zu regulieren. Laut ADAC kann der Versicherungsnehmer eine Regulierung nur dann verhindern, wenn es …
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