27 Dezember 2011
Unbelehrbaren Autofahrern kann bereits ab acht Punkten in der Flensburger Datei der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor, auf die der Auto Club Europa (ACE) in seiner Zeitschrift Verkehrsjurist (Ausgabe 4/2011) hinweist.
Demnach ist dies zulässig, wenn es die Vorgeschichte erfordere: Zum Beispiel, wenn dem Autofahrer bereits einmal der Führerschein entzogen wurde und er sein Punktekonto nach Wiedererlangen der Fahrerlaubnis in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder fülle. Normalerweise wird erst bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis einbehalten.
Quelle: heise.de