Die Regelungen für die Versteuerung von elektrischen Dienstwagen ändern sich. Die neuen Regeln gelten rückwirkend für ganz 2020.
14 August 2020
Bisher galten Subventionen für elektrische Dienstwagen für Autos bis zu 40.000 Euro. Das ändert sich nun. Der Maximalwert liegt jetzt bei 60.000 Euro. Schon vorher waren die Autos als steuerlich stark begünstigt, nun ist dies noch einmal ausgeweitet worden.
Elektroautos häufig Dienstwagen
Ungefähr zwei Drittel aller elektrischen Neuwagen sind Arbeitsfahrzeuge. Die neue Regelung begünstigt die E-Flotten noch einmal finanziell. Allerdings muss das Auto frühestens ab Januar 2019 zur Verfügung gestanden haben.
Quelle: heise.de