Es geschieht tagtäglich hundertfach: Ein Auto wird aufgebrochen oder dessen Scheibe eingeschlagen, und aus dem Wagen wird etwas gestohlen. Eigentlich ein Fall für die Versicherung, doch wer Pech hat, muss vielleicht selber zahlen.
Unbedingt Spuren sichern
„Gott sei Dank bin ich versichert“, schließt vielen Betroffenen wohl in diesem Moment durch den Kopf. „Doch wer im Fall des Falls einen Fehler macht, bleibt womöglich auf seinem Schaden sitzen“, sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim. „Zuerst sind unbedingt Spuren zu sichern, das ist ein sinnvoller Einsatz für die kleine Kamera, die inzwischen beinahe jedes Handy hat“, skizziert Winter das richtige Vorgehen. Danach heiße es, die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten.
Lieber auf Nummer sicher und Teilkasko abschließen
Obligatorisch ist bei einem Pkw zwar eine Haftpflichtversicherung, weitere Versicherungen sind jedoch nicht vorgeschrieben. Winter empfiehlt gleichwohl, unbedingt eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Durch diese würden auch Schäden ausgeglichen, die durch Diebstahl entstanden seien. Eine darüber hinausgehende Vollkaskoversicherung decke sogar Schäden durch Vandalismus ab. Persönliche Wertgegenstände, die aus dem Auto gestohlen wurden und die nicht ständig zum Fahrzeug gehören, werden laut Winter üblicherweise durch eine Hausratversicherung ersetzt: „Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass man sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschlossen hat und die Wertsachen von außen nicht sichtbar waren.“
Genaues Protokoll benötigt
Die bloße Behauptung, es hätten sich Wertgegenstände im Fahrzeug gefunden, reiche erfahrungsgemäß der Versicherung nicht. Winter sagt: „In der Schadensmeldung ist also aufzuführen, wann man die Wertgegenstände im Auto deponierte, warum das geschah und an welcher Stelle sie deponiert wurden.“ Leer gingen Bestohlene aus, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt habe, also etwa das Auto unverschlossen oder ein Fenster geöffnet gewesen sei.
In vielen Fällen falle die Entscheidung über möglichen Schadenersatz oftmals aber erst vor einem Gericht, sagt der Rechtsanwalt.
Quelle: themenportal.de