Die Debatte um die kürzlich massenhaft freigesprochenen Temposünder geht weiter, denn deutschlandweit hat Amtsrichter Knöner für ordentlich Aufsehen gesorgt. Knöner hat kürzlich viele der mit Bußgeldbescheid verurteilten Temposünder freigesprochen, wobei er maßgeblich folgende beiden juristischen Argumente als Rechtfertigung seiner Beurteilung hervorbrachte.
Zum einen gäbe es nach wie vor keine generelle Erlaubnis, um Fotos durch einen Blitzkasten machen zu lassen. Diese Vorgehensweise sei lediglich bei mutmaßlichen Terroristen angebracht. Entsprechend sei es einem Temposünder freilich nur schwer zu vermitteln, dass er in Bezug auf die Fotos entsprechend auf dieselbe rechtliche Stufe gesellt wird.
Zum anderen verweist der Richter darauf, dass das Messen von Geschwindigkeit lediglich an sogenannten Gefahrenstellen erlaubt ist. De facto würde allerdings vermehrt nur noch aus finanziellen Hintergründen der Blitzkasten aufgestellt. Die Befragung von Beamten der entsprechenden Behörden auf kommunaler Ebene hat ergeben, dass diese den Ort der Geschwindigkeitsmessungen lediglich als „Unfallschwerpunkt“ ausweisen konnten. Genauere Details konnten nicht genannt werden, wodurch die finanzielle Motive durchaus verhärten werden.
Ergänzung zu
https://www.atudo.de/freispruch-fur-geblitzte/1005