12 März 2012
Ab dem 1. Juli 2012 muss in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Wie der Automobil-Club Verkehr (ACV) mitteilt, gilt diese Vorschrift auch für Touristen.
Nach einer Eingewöhnungsphase bis zum 31. Oktober 2012 werde bei Zuwiderhandlung eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig. Der Einweg-Alkoholtest kostet rund 1,50 Euro und soll in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein. Mit der Regelung wolle die französische Regierung die steigende Zahl an Alkoholunfällen reduzieren.
Quelle: heise.de