Wer einen Gebrauchtwagen mit frischer Hauptuntersuchung kauft, darf ihn zurückgeben, wenn er dennoch sicherheitsrelevante Mängel aufweist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gebrauchtwagen mit frischer HU keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen dürfen. Der Käufer erhält ansonsten sein Geld zurück. Im konkreten Fall hatte eine Frau einen 13 Jahre alten PKW für 5.000 Euro gekauft. Erst am Tag der Übergabe hatte das Fahrzeug eine frische TÜV-Plakette bekommen. Am nächsten Tag jedoch setzte bereits immer wieder der Motor aus. Bei einer Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass die Bremsleitungen durch Korrosion in Mitleidenschaft gezogen worden waren.
Durch die schlampige Hauptuntersuchung wurden diese Defekte nicht entdeckt, die Plakette wäre nicht gerechtfertigt gewesen. Die Frau erhält den Kaufpreis zurück, eine Nachbesserung durch den Verkäufer wurde als für den Käufer unzumutbar abgelehnt.
Quelle: heise Autos