Es ist erwiesen, dass ab einem Alkoholwert von 1,0 Promille und höher Ausfallerscheinungen auftreten. Darum hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) nun dem Gesetzgeber empfohlen, einen Ordungswidrigkeitentatbestand für Radfahrer einzuführen. Dieser soll ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille und mehr gelten. Der DRV-Präsident, Dr. Walter Eichendorf sagt dazu: „Das hohe Unfallrisiko wird unterschätzt, sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.“
Zur Zeit lässt die Rechtslage es zu, dass Fahrradfahrer bis zu einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille ihr Fahrrad benutzen dürfen. Ausgenommen sind deutliche Anzeichen für Fahrunsicherheit. Aus diesem Grund fordert der DRV eine Schließung dieser Gesetzeslücke. Es wird eine 0,5 Promille-Grenze gefordert, die die Gleiche, wie auch bei Kraftfahrzeugführern ist. So sollen andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden.
„Damit würde ein deutliches Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen BAK-Werte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall war ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher“, erklärt Eichendorf.
Zusammen mit dem DRV haben sich auch andere Organisationen in den letzten Jahren darum bemüht den Alkohol, ob bei Fahrradfahrern oder bei Autofahrern, aus dem Straßenverkehr zu verbannen.
Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat