Durch den, vom EU-Parlament abgesegneten Richtlinienentwurf, können die Mitgliedstaaten in Zukunft Daten von Fahrern mit Verkehrsverstößen untereinander austauschen. Es stimmten vergangene Woche, bei nur 6 Enthaltungen, 640 Abgeordnete dafür und 61 dagegen. So sollen Verkehrsdelikte, wie zu schnelles Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten einer roten Ampel nicht mehr so einfach umgangen werden können.
Bald sollen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern haben. Dadurch erhalten die Fahrzeughalter bei einem Verstoß ein „persönlich adressiertes Einschreiben“, in dem sie über ihren Verkehrsverstoß, die Strafe, die rechtlichen Konsequenzen und die Widerspruchsmöglichkeiten informiert werden. Im Anschluss daran werden die persönlichen Daten wieder gelöscht.
Auch liegt es im Interesse des EU-Parlaments, jeden EU-Bürger gleich zu behandeln, wo auch immer dessen Fahrzeug zugelassen ist. Besonders in Ländern, mit einem erhöhten Transitverkehr, wie Deutschland, Frankreich oder Polen, soll so die Verkehrsdelikte von „Einwohnern und EU-Ausländern gerechter behandelt werden können.“
Innerhalb von 2 Jahren „nach Inkrafttreten der Richtlinie“ muss diese umgesetzt werden. Da bleibt die Bestätigung des Gremiums der Regierungen der Mitgliedsstaaten eine reine Formsache.
Quelle: heise.de