Auch das Jahr 2015 bringt wieder einige Änderungen bei den Gesetzen rund ums Auto. Mehr Komfort bringt die zunehmende Umstellung auf Online-Services.
Einfacher wird es unter anderem bei der Kennzeichenmitnahme. Ab 2015 ist es nicht mehr verpflichtend, bei Umzug ein neues Kennzeichen zu beantragen. Eine Ummeldung ist dennoch nötig.
Beim Kurzzeitkennzeichen hingegen wird es schwieriger. Bislang war es möglich, dieses auch ohne eine gültige Hauptuntersuchung zu bekommen. Ab 2015 wird auch für das Kurzzeitkennzeichen ein gültiges TÜV-Siegel benötigt.
Nach und nach hält das Internet Einzug
Für online-affine Autofahrer eine praktische Neuerung: Die Abmeldung des Autos wird ab 2015 auch online möglich sein. Kleiner Haken: Dies gilt nur für Autos, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.
Für Fahrer von Elektroautos gibt es Vor- und Nachteile. Ab dem 01. Januar werden für Elektroautos wahrscheinlich Privilegien wie vergünstigte Parkplätze und das Recht, auf Busspuren zu fahren, kommen. Die Befreiung von der KFZ-Steuer wird hingegen ab 2015 von zehn auf fünf Jahre verkürzt.
Abgasnorm 6 fürs Klima
Ab 2015 müssen neu zugelassene Fahrzeuge die Abgasnorm 6 erfüllen. Die sieht beispielsweise vor, dass Diesel-Fahrzeuge nicht mehr als 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen.
Quelle: SPIEGEL Online