Kfz-Versicherungen können durchschnittlich einmal im Jahr gekündigt werden. Und zwar einen Monat bevor das laufende Versicherungsjahr endet. Stichtag ist demnach der 30. November. Wer wechseln möchte, sollte sich schnell entscheiden.
Kfz-Versicherungen sind Haftpflichtversicherungen und demzufolge gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift bei Sach-, Personen-, und Vermögensschäden. Das beinhaltet neben Schmerzensgeld und Verdienstausfall auch Fahrzeugschäden. Eine Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die der Unfallverursacher selbst am eigenen Auto verursacht hat. Auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen, schließt die Vollkaskoversicherung mit ein.
Kfz- und Kasko-Versicherungen sind nur die gängigsten Versicherungen für Fahrzeughalter. Einmal im Jahr sind Fahrzeughalter in der Regel in der Lage, die eigene Versicherung zu kündigen. Und zwar einen Monat bevor das laufende Versicherungsjahr endet. Doch worauf sollte bei einem entsprechenden Abgleich mit anderen Versicherungsleistungen auf dem Markt geachtet werden?
Versicherungscheck: Auf was ist zu achten?
Nicht der zu zahlende Beitrag für die Versicherung ist entscheidend, sondern dessen Leistungen. Einige Kasko-Versicherungen beinhalten beispielsweise keine Werkstattbindungen. Auch einen „Rabattretter“ stellt nicht jede Versicherung. Dieser sorgt im Falle eines Unfalls dafür, dass der Versicherte in der SF-Klasse zurückgestuft wird und sich somit für den Fahrer der Versicherungsbeitrag nicht erhöht.
Wer sich nach einem Versicherungsabgleich dazu beschließt, seine Auto-Versicherung zu wechseln, der muss dafür sorgen, dass bis zum 30. November dieses Jahres das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eintrifft. Sonderkündigungsrechte treten beispielsweise dann in Kraft, wenn die Versicherung ihren Beitrag erhöht.
Quelle: Auto Bild