Darf das Handy mit ans Steuer? Ja, entschied ein Gericht – wenn der Motor abgeschaltet ist.
Im konkreten Fall hatte ein 22 Jahre alter Autofahrer an einer roten Ampel sein Handy in die Hand genommen, telefoniert und war dafür vom Amtsgericht in Dortmund zu einer Geldstrafe von 40 Euro belangt worden. Ein Bußgeld, das das Oberlandesgericht in Hamm mit dem Urteil für ungültig erklärte.
Der Beschluss ist ab sofort rechtskräftig. Somit können Fahrzeughalter, deren Autos über eine Start-Stoff-Automatik verfügen, an einer roten Ampel telefonieren. Gleiches gilt für manuell ausgeschaltete Motoren.
Handyverbot im Verkehr seit 2000
Vorangegangen war dem aktuellen Urteil ein Beschluss aus dem Jahr 2000, der es generell untersagte, ein Mobiltelefon im Straßenverkehr zu benutzen. Einzige Voraussetzung für das erneuerte Gesetz: Das Handy muss vor dem erneuten Start des Motors aus der Hand gelegt werden.
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