Anders als bei dem Verkehrsschild „bei Nässe“, wird das Tempolimit bei einem Warnschild für winterliche Bedingungen nicht begrenzt. Das entschied das Oberlandesgericht in Hamm.
Das Oberlandesgericht in Hamm, Nordrhein-Westfalen, hat im Oktober entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die mit einem Schild für winterliche Bedingungen kombiniert ist, auch bei gutem Wetter gültig bleibt.
Geklagt hatte ein Autofahrer, der auf einer Bundesstraße geblitzt wurde. Er argumentierte, dass das rote Dreieck mit schwarzer Schneeflocke auf weißem Grund auf schlechte Witterung hinweise. Zum Zeitpunkt der Messung habe jedoch gutes Wetter geherrscht.
Schneeflocke schränkt Tempolimit nicht zeitlich ein
Die Richter wiesen dieses Argument ab. Die Begründung: Das Schild mit der Schneeflocke enthält, anders als das Schild „bei Nässe“, keine zeitliche Einordnung. Somit sei auch bei trockener Fahrbahn und gutem Wetter das Tempolimit einzuhalten. Der Hinweis auf die Witterungsbedingung soll die Autofahrer dabei lediglich für die Geschwindigkeitsbegrenzung sensibilisieren.
© AutoBild