Der Kauf oder Verkauf eines Autos ist nicht immer leicht: Nachdem sich Käufer und Händler über den Preis geeinigt haben, muss das neu erworbene Fahrzeug von A nach B gebracht werden – allerdings ohne zugelassen zu sein. Die Überführung macht entweder der Händler oder kann vom Käufer mithilfe eines Überführungskennzeichen selbst in die Hand genommen werden.
Viele Hersteller bieten gegen Gebühr eine Selbstabholung an. Im Preis inbegriffen sind dann oft verschiedene Erlebnismöglichkeiten wie Werksbesichtigungen oder Firmenmuseumsbesuche. Der Preis hierfür liegt zwischen 300 Euro und 1300 Euro.
Möchte der Käufer sich aber selbstständig um die Überführung des neugekauften Fahrzeugs kümmern, benötigt er ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses wird von der örtlichen Zulassungsstelle gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses sowie einer eVB-Nummer ausgestellt. Die eVB-Nummer zeigt an, dass für die Dauer der Überführung eine Haftpflichtversicherung erworben wurde. Diese Nummer wird dann dem Sachbearbeiter der örtlichen Zulassungsstelle mitgeteilt, woraufhin dieser überprüft ob die Nummer „in Nutzung“ ist. Für eine solche Zulassung ist also keine TÜV-Zulassung erforderlich. Noch nicht angemeldete Teile am Fahrzeug sind von der Versicherung eingeschlossen. Allerdings sind wirklich nur Überführungsfahrten, Probefahrten sowie Prüfungsfahrten erlaubt. Außerdem darf nur ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen überführt werden.
Auch eine selbstständige Autoüberführung ist nicht kostenlos: Die örtliche Zulassungsbehörde verlangt eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro. Das Prägen eines Kennzeichens kostet je nach Anbieter rund 30 Euro. Die Kosten für die Versicherungspolice variieren zwischen 70 Euro und 90 Euro für eine reine Haftpflichtversicherung. Halb- und Vollkasko kosten entsprechend mehr. Diese Kosten werden allerdings meist erstattet, wenn das Fahrzeug bei dem gleichen Versicherungsunternehmen später regulär versichert wird. Ein Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel fünf Tage gültig.
Quelle: kfz.de