Zur Erhebung der Maut plant Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine komplexe Überwachung der deutschen Autofahrer.
Von der Regierung wurde zwar mehrfach versichert, dass für die deutschen Autofahrer keine zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Maut entstehen werden. Doch ist vor einigen Tagen bekannt geworden, dass es mit dem neuen Gesetzesentwurf von Schäuble (CDU) für die Kfz-Steuer doch zu Zusatzkosten für die Deutschen kommen kann und voraussichtlich auch kommen wird. Und während Ausländer nur für die Benutzung der Autobahnen bezahlen sollen, werden die Deutschen auch für die Bundesstraßen zur Kasse gebeten. Zwar bleiben Motorräder mautfrei, doch alle Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden mautpflichtig sein.
Pro Jahr soll es durch die Maut zu allein 700 Mio. Euro Mehreinnahmen kommen, die von Ausländern entrichtet werden. Dem entgegengesetzt stehen jährliche Betriebskosten von 195 Mio. Euro, sowie einmalige Ausgaben von 337 Mio. Euro. Jedoch gibt weder das Verkehrsministerium, von dem diese Zahlen kommen, an woraus sich diese Zahlen zusammensetzten, noch geht es aus dem Gesetzesentwurf hervor. Allerdings ist in dem Gutachten vom Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger aus 2013 zu sehen, dass der Optimismus des Verkehrsministerium etwas übertrieben zu sein scheint. Ratzenberger erwartet Einnahmen von maximal 262 Mio. Euro mit etwa gleichen entstehenden Kosten und das bei höheren Vignettenpreisen als im aktuellen Gesetzesentwurf, dass heißt, dass letzten Endes nichts von den „Mehreinnahmen“ durch die Maut übrig bleiben wird.
Deutschlands gesamtes Straßennetz soll von einem privaten Betreiber mit einem Überwachungsnetz aus Hunderten Kontrollpunkten überzogen werden. Dieses soll die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfassen und die Bezahlung der Maut überprüfen. Es werden auch Fotos der Fahrer, Namen und Adresse des Halters und Ort und Zeit der Durchfahrt von diesem Unternehmen gespeichert. Das hat den Hintergrund, dass die Maut zurückgefordert werden kann, wenn das Auto nicht genutzt wird und durch die Datenspeicherung können die Erstattungsanträge geprüft werden. Die Straßenkontrollen werden durch das Bundesamt für Güterverkehr ausgeführt.
Das ganze Verfahren der Erhebung der Maut wird über „elektronische Vignetten“ laufen, die bei der Zulassung eines mautpflichtigen Fahrzeugs vom inländischen Halter erworben werden muss. Diese wird dann automatisch verlängert, solange das Fahrzeug angemeldet bleibt und die Maut wird vom Kraftfahrt-Bundesamt automatisch abgebucht. Für Ausländer soll es verschiedene zeitlich begrenzte Vignetten an Tankstellen oder im Internet zu kaufen geben.
Quelle: ADAC Motorwelt