Wie oft sind Sie schon als Beifahrer eingenickt? Und haben Sie davor oder danach jemals auf die Verkehrszeichen geachtet? Nein?Müssen Sie auch nicht, hat nun ein Gericht entschieden.
Wer als Beifahrer im Auto sitzt, muss nicht auf Verkehrsschilder achten und sich nach einem Fahrerwechsel auch nicht über besondere Regelungen informieren. Das hat nun das Oberlandesgericht Hamm am Dienstag entschieden.
Geklagt hatte ein Familienvater, der nach einem Fahrerwechsel ein vorher angeordnetes Überholverbot nicht beachtet hat. Das Gericht hat dem Kläger recht gegeben – dieser muss jetzt nicht das verlangte Bußgeld zahlen. Es gebe auch keine Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung, sich bei einem Fahrerwechsel nach besonderen Verkehrsregelungen zu erkundigen.
Quelle: spiegel.de