Wie zu jedem Jahreswechsel bringt auch der Beginn des Jahres 2015 Neuerungen und Vorschriften für Autofahrer mit sich. Hier eine Zusammenfassung der Dinge, auf die Autofahrer sich im nächsten Jahr vorbereiten sollten.
eCall
Der eCall ist ein automatisches Notrufsystem, das aktiviert wird, wenn die eingebauten Sensoren einen schweren Unfall registrieren. Das System stellt in diesem Fall eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale unter der Notrufnummer 112 her. Zeitpunkt des Unfalls, der genaue Standpunkt, und die Fahrrichtung werden dabei automatisch übermittelt. Der eCall kann auch durch Zeugen eines Unfalls, per Knopfdruck, ausgelöst werden und ist ab 2015 in jedem Neuwagen Pflicht.
Kennzeichen-Mitnahme
Im neuen Jahr können Fahrzeughalter selbst entscheiden, ob sie bei einem Umzug, innerhalb des Bundesgebietes, das alte Kennzeichen beibehalten oder sich ein neues zuteilen lassen wollen. Dennoch muss das Fahrzeug weiterhin beim Straßenverkehrsamt umgemeldet werden.
Verbandskästen
Ab dem 1. Januar 2015 müssen neue Verbandskästen der DIN 13164 entsprechen. Auch beim Inhalt gibt es Änderungen, so müssen jetzt 2 Feuchttücher und ein 14-teiliges Pflasterset enthalten sein. Doch die bisher mitgeführten Verbandskästen dürfen noch bis zu ihrem Ablaufdatum verwendet werden.
Kurzkennzeichen
Kurzkennzeichen werden ab 2015 nur noch vergeben, wenn das Fahrzeug, das damit fahren soll, zuvor einer Sicherheitskontrolle unterzogen wurde. Des Weiteren müssen die Fahrzeugdaten in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Abgasnorm Euro 6
Auch die Abgasnorm Euro 6 tritt kommendes Jahr in Kraft, diese soll den Ausstoß von Stickoxiden stark verringern und ist bei der Erstzulassung von Dieselfahrzeugen verbindlich.
Schwarzfahren
Wer im nächsten Jahr das Auto mal stehen lässt und dann beim Schwarzfahren in Bus oder Bahn erwischt wird muss 60 Euro, statt der bisherigen 40 Euro bezahlen.
Steuervorteile für Elektroautos eingeschränkt
Seit 2011 gibt es die Steuerbefreiung für Neuwagen mit reinem Elektroantrieb oder für Autos, die mit Brennstoffzellen laufen, doch diese läuft 2015 aus. Bei der Neuzulassung profitieren die Fahrzeughalter dann nur noch von 5 statt 10 Kfz-steuerfreien Jahren.
Ausweitung der Umweltzonen
Auch die Umweltzonen werden mit Beginn des neuen Jahres ausgeweitet. Ab dem 1. Januar ist es nur Autos mit einer grünen Feinstaubplakette erlaub in die Umweltzonen der folgenden Städte zu fahren: Siegen (NRW), Münster (NRW) und Schramberg (BW).
Section Control
Ab 2015 startet Niedersachsen mit der Section Control. Das ist ein Pilotprojekt für abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen, welches vor allem auf Strecken mit hohen Unfallquoten ausgerichtet ist. Hierbei werden die Durchfahrtszeiten aller Fahrzeuge gemessen und daraus die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Die Daten von Fahrzeugen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten haben, sollen sofort gelöscht werden.
Quelle: handelsblatt.com