24 April 2012
Kommt es in der Waschstrasse zu einem Schaden durch die Waschanlage, liegt die Beweislast beim Autofahrer, um den Betreiber der Waschanlage haftbar machen zu können. So entschied jetzt das Landgericht Berlin.
In dem Urteil ging es um eine Autofahrerin, deren PKW in der Waschstrasse mit dem Trockengebläse zusammengestoßen war. Bei der Anlage handelte es sich um die Sorte, bei der der Autofahrer im Wagen sitzen bleibt und auf einem Laufband, Schlepptrosse genannt, weitergerollt wird. Auch ein Sachverständiger konnte jedoch nicht eindeutig feststellen, wie der Schaden entstanden ist. Darum wurde die Klage abgewiesen. Die Fahrzeughalterin bleibt auf dem Schaden sitzen.
Quelle: focus.de