23 Juli 2012
Automatische Poller oder sonstige Barrieren müssen nicht über eine Notstopp-Funktion verfügen.
Eine Autofahrerin war über eine vermeintlich nicht funktionstüchtige automatische Barriere gefahren. Sie folgte eines vorausfahrenden Fahrzeug und erhielt prompt die Quittung: die Anlage fuhr die Barriere während des Überfahrens wieder hoch und beschädigte so das Auto.
Das Schild „Bitte einzeln befahren“ hatte sie nicht beachtet. Nun sollte der Betreiber der Anlage zu Kasse gebeten werden.
Das Gericht entschied in dem Fall für den Anlagenbetreiber. Er sei durch das angebrachte Schild seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Die Klage der Autofahrerin auf Schadenersatz wurde daher abgewiesen.
Quelle: focus.de