Hoffentlich nicht zuviel GEZahlt – für ein Zweitradio im Auto entfallen keine Rundfunkgebühren, wenn der Lebensgefährte bereits bei der GEZ angemeldet ist.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg entschieden und stärkt damit die Recht nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften.
Der Mitteldeutsche Rundfunk wollte von einer Autofahrerin Rundfunkgebühren, weil in ihrem Fahrzeug ein Autoradio eingebaut war. Die Frau argumentierte, sie habe in der gemeinsamen Wohnung mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner bereits Rundfunkgeräte, für die ihr Lebenspartner Gebühren zahle. Das Autoradio sei daher ein gebührenbefreites Zweitgerät.
Bereits in erster Instanz wurde zugunsten der Klägerin entschieden. Nun bekam sie auch in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht Recht.
Wenn mehrere Personen ein Rundfunkgerät gemeinsam nutzten, so seien sie in der ehelichen wie in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beide als Rundfunkteilnehmer anzusehen. Ob die das Zweitgerät nutzende Person das Rundfunkgerät selbst angemeldet habe, sei rechtlich nicht von Belang.
Quelle: fnp.de