Der zweithäufigste Anlass für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist Drogenmißbrauch. Besonders Cannabis, Amphetamine und Ecstasy werden bei Verkehrskontrollen sichergestellt.
Sogar geringste Mengen können in Schweiß, Speichel oder Urin mit einem Schnelltest bei der Verkehrskontrolle nachgewiesen werden. Ist der Test positiv, folgt ein weiterer Bluttest im Krankenhaus.
Wer erwischt wird, muss mit harten Strafen und der MPU sowieso rechnen. Außerdem muss man nachweisen, dass man wieder „clean“ ist. Wer beim Fahren unter Drogeneinfluss ertappt wird, dem drohen eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro, bis zu 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, macht sich der Fahrer zudem strafbar. Dann drohen Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen.
Grenzwerte gibt es übrigens nicht: sobald der Fahrer positiv getestet wurde, wird eine Strafe fällig. Um seine Drogenfreiheit nachzuweisen, können verschiedene Screening gemacht werden. Gängig ist hier die Haaranalyse oder ein Screening des Urins.
Der TÜV Süd empfiehlt das Urinscreening. Das ist im Regelfall auf vier Kontrollen in 6 Monaten oder aber 6 Kontrollen in 12 Monaten angelegt und werden unvorhersehbar und kurzfristig durchgeführt, um ein zuverlässiges Ergebnis zu erzielen. Die Termine werden nur einen Tag vor der Urinabgabe bekannt gegeben.
Auch anhand einer Haaranalyse kann der Nachweis einer Drogenabstinenz je nach Haarlänge zurückschauend für einen längeren Zeitraum erbracht werden. Da die Haupthaare ca. 1 cm im Monat wachsen, müssen die Haare für einen Abstinenznachweis über ein halbes Jahr mindestens 6 cm lang sein.
Quelle: autosieger.de