Wer ein Pferd hat, muss auch für das Einfangen zahlen, wenn es ausbüchst. Jedenfalls, wenn das Pferd oder Pony die Verkehrssicherheit gefährdet.
Das gilt auch dann, wenn der Besitzer alles für eine sichere Unterkunft getan hat. Rückt die Polizei aus, muss er für den Einsatz zahlen. So entschied das Verwaltungsgericht Trier.
In dem verhandelten Fall ist gleich eine ganze Ponyherde ausgebrochen. Sie konnten durch ein Gatter entfliehen, dass bei einem Unwetter durch einen herabgefallen Ast beschädigt war.
Ein Autofahrer alarmierte die Polizei. Die Kosten für den Einsatz hielten sich allerdings in Grenzen – der Halter der Tiere musste 209 Euro bezahlen.
Das Gericht entschied, dass dies rechtmäßig sei, denn die Polizisten waren zur Gefahrenabwehr notwendig. Offenbar befanden die Tiere sich an einer vielbefahrenen Straße. Am Ende muss der Halter auch zahlen, wenn die Nutztiere ohne eigenes Verschulden entlaufen konnten.
Quelle: focus.de