Wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt, müssen zwei Unfallbeteiligte, die die gleichen Verstöße begehen auch mit gleicher Haftung, sprich: gleicher Strafe rechnen.
Bei gleichwertigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, müsse auch zu gleichen Teilen gehaftet werden.
Das Landgericht Magdeburg entschied das in einem konkreten Fall:
Nach einem Bahnübergang wollte ein Autofahrer direkt links abbiegen, um auf ein Grundstück zu fahren. Vor und hinter dem Bahnübergang war die Straße durch eine durchgezogene Mittellinie geteilt. Als der Mann nach links abbog und diese Mittellinie überquerte, krachte ein anderes Fahrzeug von hinten in seinen Wagen. Der zweite Fahrer, der auffuhr, hatte ein Überholverbot missachtet du konnte den abbiegenden Fahrer vermutlich nicht rechtzeitig sehen.
Beide hatten gegen die Verkehrsregeln verstoßen, also haften beide Unfallbeteiligten zu gleichen Teilen, entschieden die Richter. Der eine Fahrer habe beim Linksabbiegen verbotswidrig die durchgezogene Mittellinie überfahren. Außerdem hätte er darauf achten müssen, niemanden zu gefährden. Der andere Fahrer wiederum hätte sich dem Bahnübergang langsamer nähern müssen und nicht überholen dürfen.
Quelle: motorvision.de