Wer sensationslüstern an Unfallorten herumsteht und möglicherweise Hilfskräfte, Krankenwagen oder Polizei behindert, muss mit hohen Geldstrafen oder sogar vorübergehenden Festnahmen rechnen.
Darauf wies der ADAC nun hin. Der Automobilclub erklärte, dass Gaffer mit mindestens 40 Euro Strafe rechnen müssen. In schweren Fällen kann sich das Bußgeld auf bis zu 5.000 Euro belaufen.
Im Extremfall klicken sogar die Handschellen, der Schaulustige wird abgeführt. Der Grund: In letzter Zeit wurden immer mehr Gaffer festgestellt. Bei Unfällen ist die Anzahl der Gaffer gestiegen, wie die Auto Bild berichtete. Demnach hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Notärzte (agbn) geschätzt, dass Schaulustige mittlerweile jeden fünften Rettungseinsatz behindert. Besonders geschmacklos ist dabei, dass die Gaffer Handy oder Kameras zücken und Bilder oder Videos vom Unfallort oder Opfern machen und sie zum Teil sogar ins Netz stellen.
Jeder Mensch, der als erster an einem Unfallort eintrifft, ist verpflichtet unmittelbar Erste Hilfe zu leisten und einen Notfall zu melden. Tut er das im Notfall nicht, begeht er eine Straftat.
Quelle: kfzticker.de