Ab 1.7. können auch deutsche Autofahrer das Wechselkennzeichen beantragen. Was es bringt es und was ist zu beachten?
Mit dem Wechselkennzeichen dürfen zwei Fahrzeuge unter einem Nummernschild fahren, solange diese der gleichen EU-Fahrklasse angehören. Das Kennzeichen darf allerdings immer nur an einem Fahrzeug befestigt sein.
Es ist besonders interessant für Autofahrer, die neben ihrem Fahrzeug für den Alltag noch ein weniger genutztes haben, beispielsweise einen Oldtimer oder ein Wohnmobil. So kann er nun immer wieder zwischen seinen Fahrzeugen wechseln und muss nicht, wie bisher, ein Saisonalkennzeichen beantragen oder jedes separat anmelden.
Kritik gibt es in puncto Geld: für das Wechselkennzeichen muss der volle Steuersatz bezahlt werden, daher ist unklar, wo der finanzielle Vorteil für den Fahrzeughalter liegt. Daher sollten die Versicherungen für das Zweitfahrzeug besonders gut geprüft werden.
Beantragt werden kann das Wechselkennzeichen bei den örtlichen Zulassungsstellen. Laut ADAC fallen dabei Kosten von etwa 100 Euro an – rund 65 Euro als Zulassungsgebühr und etwa 40 für die Kennzeichen selbst.
Dann bekommt man zu den Kennzeichen, für jedes Auto zwei zusätzliche, die jeweils vorne und hinten montiert werden. Das Hauptkennzeichen wird dann bei Bedarf gewechselt. Wer das allerdings vergisst, muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Ohne Hauptkennzeichen darf auch kein Fahrzeug auf öffentlichem Gelände stehen. In dem Fall sind nochmals 40 Euro Bußgeld fällig.
Quelle: autobild.de