12 Mai 2011
Es ist nur ein Augenblick der Unachtsameit und schon hat man ein parkendes Auto, zum Beispiel auf dem Parkplatzes des Supermarktes, touchiert. Wenn man dann nur schnell einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlässt, macht man sich strafbar.
Denn das Berühren eines anderen Fahzeugs ist keinesfalls eine Bagatelle und deswegen reicht ein Zettel mit einer kurzen Entschuldigung, der Adresse und dem Hinweis auf das Ereignis an der Windschutzscheibe des Geschädigten auch nicht aus. Die harte Regelung: Man begeht in diesem Fall Unfallflucht, so der ADAC.
Geldstrafe und Führerscheinentzug drohen
Neben einer Geldstrafe und Punkten in der Verkehrssünderkartei droht in diesem Fall auch ein Entzug des Führerscheins. Dabei ist vor allem die Höhe des entstandenen Schadens ausschlaggebend. Bei einer Schadenssumme von bis zu 600 Euro, wird das Verfahren meist gegen eine Geldbuße eingestellt. Schon bei Reparaturkosten bis 1.200 Euro drohen hohe Geldstrafen im vierstelligen Bereich, sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei und maximal drei Monate Fahrverbot.
Mindestens eine halbe Stunde warten
Wer also ein anderes parkendes Auto berührt, sollte unbedingt an der Unfallstelle warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs erscheint. Hat man es besonders eilig, kann man auch sofort die Polizei informieren. Wenn man den Unfall persönlich auf der Polizeiwache melden möchte, sollte man mindestens eine halbe Stunde am Unfallort warten.
Quelle: focus.de