Schade ums Grün – erschwert ein neu gepflanzter Baum die Zufahrt zu einem Grundstück, muss er entfernt werden. Auch die Verschönerung des Stadtbildes durch das öffentliche Grün ist dabei kein Argument.
Kommunen dürfen Bäume an öffentlichen Straßen nicht beliebig pflanzen. Behindern sie eine Grundstückszufahrt, müssen sie entfernt werden, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervorgeht.
Die Klage
In dem verhandelten Fall hatte die Kommune zur Verschönerung des Stadtbildes einen Baum sowie ein Beet am Rande der Grundstückszufahrt der Klägerin gepflanzt. Diese fühlte sich dadurch bei der Einfahrt mit ihrem Auto behindert und klagte. Die Richter gaben ihr nach einem Ortstermin Recht. Zwar sei die Einfahrt für einen geübten Fahrer noch möglich, bei der nur im Rückwärtsgang möglichen Ausfahrt sei aber mehrfaches Rangieren nötig. Zusätzlich zu den Unannehmlichkeiten für die Autofahrerin werde dadurch auch der Fußgängerverkehr gefährdet, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil. Die von der Stadt angeführten gestalterischen Gesichtspunkte rechtfertigten die Anpflanzung daher nicht.
Quelle: focus.de