Schnell noch über die Kreuzung, obwohl die Ampel längst schon Rot zeigt: Das wird richtig teuer. Doch mit welchen Strafen muss man rechnen und ab wann muss man tatsächlich den Führerschein abgeben?
„Das war doch Dunkelgelb, Herr Wachtmeister.“
Diese Ausrede ist dämlich, und kein Polizist findet das wirklich lustig. Fakt ist: Wer bei Rot über die Kreuzung brettert, der riskiert nicht nur kapitale Blechschäden, sondern gefährdet auch sich selbst und andere. Und selbst wenn nichts passiert: Teuer wird es in jedem Fall.
Hier ein kleiner Überblick:
Wie teuer wird es, wenn man bei Rot fährt?
Wenn die Ampel gerade erst rot geworden ist, beträgt die Strafe 90 Euro, zusätzlich gibt es drei Punkte. Zeigt sie schon länger als eine Sekunde Rot, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro. Vier Punkte und ein Monat Fahrverbot kommen dazu. Mit Sachbeschädigung werden sogar 360 Euro fällig.
Verliert man bei einem Rotlichtverstoß zu Fuß oder mit dem Rad auch den Führerschein?
Nein, aber auch dafür gibt es Strafen. Wer zu Fuß bei Rot über die Kreuzung geht, zahlt fünf Euro. Mit dem Rad sind es mindestens 45 Euro – und ein Punkt. Den Führerschein verlieren Radfahrer in der Regel nicht.
Muss man zwangsläufig den Führerschein abgeben, wenn man bei Rot über die Kreuzung fährt?
Nein. Wenn Sie sich beispielsweise auf einem Abbiegestreifen befinden und irrtümlich losfahren, weil die Ampel für den Geradeausverkehr auf Grün schaltet, kommen Sie vor Gericht oft um ein Fahrverbot herum. Man spricht dann auch vom „Augenblickversagen“ und „Mitzieh-Effekt“.
Was passiert beim Überrollen der Haltelinie?
Wenn Sie vor dem geschützten Bereich des Querverkehrs anhalten, wird meist nur ein Verwarnungsgeld fällig. Zehn Euro kostet das Überfahren der Haltelinie. Beweisen lässt sich das mit der Blitzanlage der Ampel, denn die macht zeitverzögert zwei Fotos.
Quelle: autobild.de