Medienberichten zufolge wurden kürzlich neue EU-Richtlinien zum CO2-Ausstoß bei Kleinlastern und Minibussen erlassen. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung der Bestimmungen von 2009, in welchen der Kohlenstoffdioxidausstoß von Pkws eingeschränkt wurde.
Der neuen Regelung entsprechend sollen Fahrzeughersteller bis zum Jahr 2020 alle den Emissionswert bei Kleintransportern bis zu 3,5 Tonnen auf unter 147g/km senken, was einem durchschnittlichen Verbrauch von 5,6 Liter bei 100 Kilometern entspricht. Damit dieser Wert bis 2020 auch garantiert eingehalten werden kann, wurde erlassen, dass bis 2017 bereits eine Verringerung des CO2-Ausstoßes auf 175g/km erreicht werden soll.
Damit diese Werte auch garantiert eingehalten werden, bedient man sich dem Bismarck’schen „Zuckerbrot und Peitsche“-Prinzip. Schadstoffarme Fahrzeuge werden insbesondere gefördert, wie etwa Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Auch Technologien, welche den Spritverbrauch verringern sollen gefördert werden, etwa LED-Leuchten. Auf der anderen Seite werden aber Verstöße gegen diese neuen Emissionswerte mit hohen Strafzahlungen für Fahrzeughersteller geahndet.
Quelle: auto-news