Die Verfolgung von grenzüberschreitenden Verkehrssünden führt laut dem ADAC in der Praxis zu großen Problemen.
Ein effektiver Datenaustausch bei der Verfolgung von Verkehrssündern innerhalb der EU wird vom ADAC zwar sehr begrüßt, führt aber in der Durchsetzung zu Schwierigkeiten. Aufgrund des von Deutschland verursachten Drucks werden die Halterdaten der verantwortlichen Personen bei Verkehrsverstößen im Ausland herausgegeben.
Der Begriff „verantwortliche Person“ führt in den EU-Staaten aber zu Problemen, da sich niemand im Klaren darüber ist, wer mit diesem Begriff gemeint ist. In Deutschland zum Beispiel ist diese Person immer der Fahrer, in den Niederlanden, Frankreich oder Italien ist der Halter des Kraftfahrzeuges für Verstöße im Verkehrsrecht verantwortlich.
Aus diesem Grund ist die Vereinbarung nur sehr schwer umzusetzen. Der ADAC lehnt eine pauschale Verantwortung der Kraftfahrzeughalter ab, diese diene nicht der Verkehrssicherheit.
Wenn der Betroffene der ausländischen Behörde mitgeteilt hat, dass er nicht gefahren ist, dann wird die deutsche Justiz auch keine ausländischen Bußgelder vollstrecken.
Quelle: ADAC Pressedienst